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Neu Dokument-ID: 1011072

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.11 Steuerschuldner der Kommunalsteuer

Steuerschuldner der Kommunalsteuer ist nach § 6 KommStG 1993 der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden.

Werden Personen von einer inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens zur Arbeitsleistung überlassen, ist der überlassende Unternehmer Steuerschuldner (§ 2 lit a KommStG 1993), im Falle einer ausländischen Betriebsstätte der Beschäftiger (§ 2 lit b KommStG 1993); Beschäftiger kann auch der unternehmerisch tätige Verein sein.

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