© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 984872

Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.6 Kommunalsteuererklärungen: Auch etwaige „Nullerklärungen“ sind verpflichtend einzureichen

Rechtliche Grundlagen der elektronisch einzureichenden Kommunalsteuererklärung (Kommunalsteuer-Jahreserklärung „KommSt1“ oder Kommunalsteuererklärung anlässlich der Schließung der letzten Betriebsstätte in der Gemeinde – Betriebsschließungserklärung „KommSt2“)

Nachdem die Kommunalsteuer ausschließlich bundesrechtlich geregelt ist, bestehen außerhalb des Gesetzesinhaltes keinerlei Auslegungsspielräume für die Abgabenbehörden der Gemeinden und für die in die Kommunalsteuerprüfung involvierten sonstigen Rechtsträger bzw Einrichtungen (Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge im Zuge der auch die Lohnsteuerprüfung umfassenden Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge; Österreichische Gesundheitskasse im Zuge der Sozialversicherungsprüfung) und ist daher österreichweit dieselbe Rechtslage anzuwenden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop