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Dokument-ID: 1045987
3.18 Verfahrenshilfe
Durch das AbgÄG 2016 wurde in § 292 BAO das Institut der Verfahrenshilfe für Verfahren vor dem BFG und den LVwG etabliert.
Demgemäß ist auf Antrag einer Partei, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen (also bei überdurchschnittlich schwierigen, durch ständige Judikatur noch nicht geklärten, Rechtsfragen [RV 1352 BlgNR XXV. GP, 18]), ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom VwG insoweit zu bewilligen,