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Dokument-ID: 760847
2.1.1 Amtswegige Prüfung, Ergänzungen und weitere Ermittlungen
Amtswegige Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen
Am Beginn des Ermittlungsverfahrens steht gem § 161 Abs 1 BAO die Prüfung der Abgabenerklärungen durch die Abgabenbehörde iSd in § 115 BAO normierten Amtswegigkeitsgrundsatzes.