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Dokument-ID: 984917
1.1.7 BUAG: Kommunalsteuerzahlungen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)
Die Gemeinden erhalten Kommunalsteuerzahlungen von Unternehmen mit Betriebsstätten in ihrer Gemeinde, aber auch von der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) auf Grundlage des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG).