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Dokument-ID: 761219
2.1 Korrekte Bezeichnung des Bescheidadressaten
Empfängerbezeichnung und Zustellverfügung
Empfängerbezeichnung
Empfänger ist die von der Behörde in der Zustellverfügung iSd § 5 Zustellgesetz – ZustG, BGBl Nr 200/1982 idF BGBl I Nr 33/2013, namentlich zu bezeichnende Person, in deren Verfügungsgewalt das zuzustellende Dokument gelangen soll.