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Neu Dokument-ID: 890671

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.6 Die Einstellung (Einschränkung) der Exekution

Allgemeines

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Exekutionsverfahren durch Gerichtsbeschluss vorzeitig, also vor vollständiger Befriedigung des Betreibenden, eingestellt werden kann (vgl §§ 39 ff EO).

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