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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.15 Die Entscheidung des VwG

Beschluss oder Erkenntnis

Entscheidungen der VwG ergehen entweder als Beschluss oder Erkenntnis.

Gem § 278 Abs 1 BAO entscheidet das VwG durch Beschluss bei verfahrensabschließenden formellen Erledigungen, also bei einer

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