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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Zurückweisung und Gegenstandsloserklärung der Beschwerde

§§ 260 und 261 BAO normieren zwei formale Erledigungstypen von Beschwerden, die beide – je nach Verfahrensstadium – entweder (durch die Abgabenbehörde) mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder (durch das VwG) mit Beschluss (§ 278 BAO) zu erfolgen haben.

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