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Dokument-ID: 1091736
3.29.2 Abrechnungsbescheid gem § 216 BAO
Anwendungsbeispiel: Gemeindeabgaben in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde
Stadt-/Markt-/Gemeinde …
…, am …20…
Gegen Zustellnachweis. • [Fußnote: Hinweis: Formalrechtlich wäre ein Zustellnachweis bei Landes- und Gemeindeabgaben gem § 102a BAO zwar nie erforderlich; im gegebenen (ohnehin eher nur ausnahmsweise auftauchenden) Zusammenhang – nämlich der Klärung einer strittigen Abstattungssituation – wäre ein Zustellnachweis anzuraten.]