2 Zuständige Behörden und Organe für Landes- und Gemeindeabgaben
Die Zuständigkeit der Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden iSd § 50 BAO ist in den einzelnen Materiengesetzen des Bundes und der Länder geregelt, subsidiär in den Nachfolgeregelungen zu den früheren Landesabgabenordnungen (LAO), zB Niederösterreichisches Abgabenbehördenorganisationsgesetz 2009, Oberösterreichisches Abgabengesetz und Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR).
Die genannten Rechtsgrundlagen normieren zB Zuständigkeiten des Bürgermeisters oder (in Statutarstädten) des Magistrats. Da mehrere derartige Behörden als sachlich zuständige Behörde in Betracht kommen (weil es mehrere Bürgermeister bzw Magistrate gibt), ist im Bereich der Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden auch eine Regelung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit erforderlich.