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Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.2 Wann sind „Vereinbarungen“ zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen nahe des materiellen Abgabenrechts zulässig?

1. Verfassungsrechtliches Legalitätsprinzip und finanz-verfassungsrechtliches Legalitätsprinzip

a) Grundlagen materiellrechtlicher Regelungen

Die Abgabenverwaltung ist ein Teil der so genannten Hoheitsverwaltung. Hoheitsverwaltung darf gem Art 18 Abs 1 B-VG „nur aufgrund der Gesetze“ ausgeübt werden.

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