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Dokument-ID: 844908
2 Grundsteuer
Überblick
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Sie ist bundeseinheitlich im Grundsteuergesetz 1955 (im Folgenden „GrStG 1955“) geregelt und wird von den Gemeinden eingehoben, denen die Grundsteuererträgnisse auch zukommen. Das GrStG 1955 regelt