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Neu Dokument-ID: 761517

Vorschrift

Tiroler Abgabengesetz (TAbgG)

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

idF LGBl. Nr. 97/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

(1) Dieses Gesetz regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erhebung und Erstattung der im § 2 genannten Landes- und Gemeindeabgaben sowie die Organisation der für die Erhebung und Erstattung dieser Abgaben zuständigen Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden.

(2) Dieses Gesetz enthält weiters strafrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der im § 2 genannten Landes- und Gemeindeabgaben.

(3) Dieses Gesetz gilt nicht, soweit sich aus den landesrechtlichen Abgabenvorschriften etwas anderes ergibt.