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Dokument-ID: 1024545
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
§ 114. Direkte Finanzierungsrechnung
Aus den Verbuchungen der zahlungswirksamen Geschäftsfälle sind mittels der in der ADG festgelegten Buchungsmethode die Zahlungen für den Ausweis in der Finanzierungsrechnung zu ermitteln. Eine indirekte Rückrechnung aus dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis ist unzulässig.