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Neu Dokument-ID: 1024545

Vorschrift

Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)

Inhaltsverzeichnis

§ 114. Direkte Finanzierungsrechnung

idF LGBl. Nr. 34/2019 | Datum des Inkrafttretens 18.04.2019

Aus den Verbuchungen der zahlungswirksamen Geschäftsfälle sind mittels der in der ADG festgelegten Buchungsmethode die Zahlungen für den Ausweis in der Finanzierungsrechnung zu ermitteln. Eine indirekte Rückrechnung aus dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis ist unzulässig.