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Dokument-ID: 762534
IV. Hauptstück
Abgabengesetz (AbgG)
IV. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 13. Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
(LGBl. Nr. 34/2018)