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Dokument-ID: 762469
Abgabengesetz (AbgG)
§ 2. Begriffsbestimmung
Abgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Landes- und Gemeindeabgaben und die dazugehörigen Nebenansprüche mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben samt den dazugehörigen Nebenansprüchen.