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Dokument-ID: 761663
Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO)
§ 2. Gemeindemitglieder, Gemeindebürger
Gemeindemitglieder sind jene Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Gemeindebürger sind die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 Wahlberechtigten.
(LGBl. Nr. 85/2013)