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Neu Dokument-ID: 761356

Vorschrift

Burgenländisches Abgabengesetz (Bgld. AbgG)

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Abgabenbehörden

§ 3. Allgemeine Bestimmungen

idF LGBl.Nr. 14/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

(1) Abgabenbehörden sind die mit der Verwaltung der Abgaben und Beiträge betrauten Behörden des Landes und der Gemeinden.

(2) Unter Verwaltung im Sinne dieses Gesetzes sind alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen.