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Neu Dokument-ID: 762250

Vorschrift

NÖ Gemeindeverbandsgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Rechtliche Stellung

idF LGBl. 1600-6 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Der Gemeindeverband besitzt im Rahmen der zu besorgenden Aufgaben dieselbe rechtliche Stellung, wie sie den verbandsangehörigen Gemeinden nach Maßgabe der sie betreffenden Rechtsvorschriften vor der Bildung des Gemeindeverbandes zugekommen war; im übrigen wird die rechtliche Stellung der verbandsangehörigen Gemeinden nicht berührt.