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Dokument-ID: 1024372
2. Abschnitt
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
2. Abschnitt
Organisation und Dokumentation
§ 36. Regelungen in der ADG
Form und Einrichtung der Gebarungsabläufe sowie Art und Weise der Durchführung einzelner, wesentlicher Gebarungsabläufe sind in einer Beilage zur ADG zu regeln.
(LGBl. Nr. 83/2023)