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Neu Dokument-ID: 020628

Vorschrift

Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Dauer der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

idF BGBl. I Nr. 34/2010 | Datum des Inkrafttretens 16.06.2010

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind nur dann als erfüllt anzusehen, wenn anzunehmen ist, daß die im Gesetz bestimmten Voraussetzungen wenigstens auf die Dauer von zwölf Monaten vorliegen werden. Dabei ist der Zeitraum, für den die Voraussetzungen unmittelbar vor dem Stichtag, auf den die Steuer festgesetzt wird, vorgelegen haben, mitzuberücksichtigen. Die Vorschrift des ersten Satzes gilt auch für die Fälle, in denen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für den ganzen Steuergegenstand eintreten (§ 23 bs. 1).