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Dokument-ID: 761560
Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO)
§ 5. Teilung, Aufteilung und Errichtung einer Gemeinde
Die Teilung und die Aufteilung einer Gemeinde sowie die Errichtung einer Gemeinde aus einem Teilgebiet einer oder mehrerer Gemeinde(n) bedürfen eines Landesgesetzes.