Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
§ 56. Erläuterungen im Vorbericht
In den Erläuterungen der Entwicklung ist insbesondere darzustellen,
1. | in welchen Punkten der Voranschlag vom mittelfristigen Haushaltsplan des Vorjahres wesentlich abweicht, | |||||||||
2. | wie sich das Vermögen, das Nettovermögen, die Investitionszuschüsse und die Fremdmittel absolut und relativ zur Summe Aktiva/Passiva des Vermögenshaushalts (Bilanzsumme) in den dem laufenden Haushaltsjahr vorangegangenen drei Jahren entwickelt haben, | |||||||||
3. | wie sich das Nettoergebnis des Gesamthaushalts und die Summe der Haushaltsrücklagen im laufenden Haushaltsjahr, im zu beschließenden Haushaltsjahr und in den folgenden vier Jahren entwickeln werden, | |||||||||
4. | wie sich die inneren Darlehen voraussichtlich im laufenden Haushaltsjahr, im zu beschließenden Haushaltsjahr und in den folgenden vier Jahren entwickeln werden, | |||||||||
5. | welche investiven Einzelvorhaben im zu beschließenden Haushaltsjahr geplant sind und welche Auswirkungen sich hieraus für die Haushalte der folgenden vier Jahre ergeben (§ 75 Abs. 7 letzter Satz GemO), | |||||||||
6. | welcher Finanzbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen im zu beschließenden Haushaltsjahr entsteht und | |||||||||
7. | die maximale Höhe der voraussichtlich für das zu beschließende Haushaltsjahr notwendigen Kassenstärker (§ 82 Abs. 2 GemO). | |||||||||