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Neu Dokument-ID: 761840

Vorschrift

NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Grenzänderungen

idF LGBl. 1000-23 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

(1) Zur Änderung in den Grenzen von Gemeinden, wodurch diese als solche zu bestehen nicht aufhören, sind übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse der beteiligten Gemeinden und die Genehmigung der Landesregierung erforderlich.

(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Grenzänderung den im § 6 Abs. 2 angeführten Voraussetzungen widerspricht.

(3) (entfällt)