Neu
Dokument-ID: 762026
3. Abschnitt
Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO)
3. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 9. Allgemeines
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.