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Dokument-ID: 1131737
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
10.1.4.2. Zerlegungsfaktoren bei Bauausführungen, die die Dauer von 6 Monaten überschreiten und sich über mehrere Gemeinden erstrecken
Rz 148
Im Gegensatz zur Rz 147 können bei Bauausführungen, deren Dauer 6 Monate übersteigen oder voraussichtlich übersteigen werden, als Zerlegungsfaktoren die Verhältnisse der Arbeitslöhne, wie sie sich entsprechend der Baukosten auf die Betriebsstättengemeinden verteilen, sowie Umwelt- und Verkehrsbelastungen herangezogen werden. Dem Faktor „Dienstnehmer, die in der erhebungsberechtigten Gemeinde ihren Wohnsitz haben“ kommt dabei in der Regel keine Bedeutung zu.