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Dokument-ID: 463458
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
3. Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union
Die Union trägt der besonderen Lage der Länder mit geringer territorialer Ausdehnung Rechnung, die spezifische Nachbarschaftsbeziehungen zur Union unterhalten.