Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
4. Schenkungsmeldung – Maßgeblichkeit der Wertgrenzen für jeden einzelnen Geschenknehmer
4.1. Bezughabende Norm
§ 121a BAO
4.2. Sachverhalt
Ein Vater verschenkt seine Ersparnisse an seine Kinder.
Er schenkt seinem Sohn 10.000 €. Nach einem Monat schenkt er seiner Tochter 70.000 € für die benötigte Wohnungseinrichtung. Auf Grund eines unerwarteten Vermögenszuwachses schenkt er seinem Sohn drei Monate später ein Motorrad im Wert von 40.000 € und der Tochter kurz darauf ein Auto im Wert von 50.000 €.
4.3. Fragestellung
Kann er seinem Neffen auch noch 30.000 € schenken, ohne dass eine Schenkungsmeldung zu machen ist?
Darf er auch einem Freund 20.000 € schenken, ohne dies anzeigen zu müssen?
4.4. Lösung
Die Wertgrenzen in § 121a Abs. 2 lit. a BAO sind höchstpersönlich zu verstehen. Der Vater darf allen angehörigen Personen bis zu 50.000 € schenken, ohne dass eine Schenkungsmeldung vorzunehmen ist.
Die Schenkungen an seinen Sohn sind nicht anzeigepflichtig, weil die Wertgrenze von 50.000 € nicht überstiegen wird.
Die Schenkungen an die Tochter unterliegen der Anzeigepflicht, da sie die Wertgrenze von 50.000 € übersteigen.
Eine Schenkung an eine nicht angehörige Person ist in jeder Höhe möglich, allerdings gelten für nicht angehörige Personen andere Wertgrenzen gemäß § 121a Abs. 2 lit. b BAO, die 15.000 € innerhalb von 5 Jahren betragen. Bei einer Schenkung von 20.000 € wäre diese Grenze schon überschritten und eine Schenkungsmeldung müsste erstattet werden.