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Dokument-ID: 1131647
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
5.5. Dienstzugeteilte Personen
Rz 85
Der KommSt unterliegen von Unternehmen der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzte Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte; nicht dazu gehören die vom lohnsteuerlichen Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten (Rz 17 ff).
Ist die Höhe der ersetzten Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte nicht bekannt, kann vom in Rechnung gestellten Betrag ein Abschlag von 30 % erfolgen (vgl. Bemessungsgrundlage Rz 84).