Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
6. Schenkungsmeldung – Aktienschenkung, internationale Schenkung
6.1. Bezughabende Norm
§ 121a BAO
6.2. Sachverhalt
Ein Deutscher mit Wohnsitz in München schenkt seinem Freund Aktien. Dieser hat sein Depot in Deutschland. Der Wert der Aktien beläuft sich auf 90.000 €. Der Freund, der ebenfalls in München wohnt, schenkt einen Teil der Aktien wiederum seiner Freundin, die in Salzburg arbeitet und wohnt, aber deutsche Staatsbürgerin ist.
Die geschenkten Aktien, die die Freundin erhält, haben einen Wert von 45.000 €.
6.3. Fragestellung
Ist der Vorgang schenkungsmeldepflichtig?
6.4. Lösung
Die Schenkung zwischen den beiden Freunden in der Höhe von 90.000 € ist nicht schenkungsmeldepflichtig, da kein Inlandsbezug besteht.
Ob die Weiterschenkung an die Freundin in der Höhe von 45.000 € anzeigepflichtig ist, wird davon abhängen, ob sie seine Lebensgefährtin ist und damit unter den Angehörigenbegriff des § 25 BAO fällt.
Da seine Freundin offensichtlich nicht mit ihm gemeinsam wohnt, wird eher davon auszugehen sein, dass sie nicht seine Lebensgefährtin ist, aber das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Geht man davon aus, dass sie nicht seine Lebensgefährtin ist, handelt es sich daher nicht um eine Schenkung unter Angehörigen. Demzufolge ist die Wertgrenze von 15.000 € innerhalb von fünf Jahren gemäß § 121a Abs. 2 lit. b BAO heranzuziehen. Da diese überschritten ist, ist die Schenkung anzeigepflichtig.