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Dokument-ID: 799280
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
7. Anmerkung zum Wechsel des Signatur- bzw. Siegelzertifikats
Bei einem Wechsel des Signatur- bzw. Siegelzertifikats muss garantiert sein, dass weitere Belege nicht mehr mit dem vor dem Wechsel verwendeten Zertifikat signiert werden dürfen.