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Dokument-ID: 1131719
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
9.3. Wanderunternehmen
Rz 138
Wanderunternehmen, das sind Unternehmen ohne örtlich feste Betriebsstätte, steht die Begünstigung zu.