Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
ANHANG ZUM PROTOKOLL
Zur Durchführung des Artikels 4 Absatz 2 des Protokolls über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Union haben die Hohen Vertragsparteien beschlossen, dass die Menge von 2 Millionen Tonnen Erdölerzeugnissen aus den Antillen sich wie folgt auf die Mitgliedstaaten verteilt:
Deutschland … | 625000 Tonnen |
Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsgemeinschaft … | 200000 Tonnen |
Frankreich … | 75000 Tonnen |
Italien … | 100000 Tonnen |
Niederlande … | 1000000 Tonnen |