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Dokument-ID: 1034919
Artikel 10
VO zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags
Artikel 10
Veröffentlichung
Die Kommission veröffentlicht die geltenden und maßgebliche frühere bei Rückforderungsentscheidungen angewandte Zinssätze im Amtsblatt der Europäischen Union und zu Informationszwecken im Internet.