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Dokument-ID: 462877
TITEL V
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 63
Die Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts enthalten alle Bestimmungen, die für die Anwendung dieser Satzung und erforderlichenfalls für ihre Ergänzung notwendig sind.