© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1121018

Vorschrift

Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Bemessungsgrundlagen

idF LGBl. Nr. 46/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.10.2022

Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz zu bemessen. Zur Bestimmung der Nutzfläche sind die Unterlagen der Baubewilligung und – falls vorhanden – die entsprechenden Daten des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes, Anlage E.1, heranzuziehen.