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Neu Dokument-ID: 762315

Vorschrift

NÖ Gemeindeverbandsgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 16. Verantwortlichkeit der Mitglieder des Verbandsvorstandes

idF LGBl. 1600-6 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Die Mitglieder des Verbandsvorstandes sind der Verbandsversammlung verantwortlich und können von dieser abberufen werden. Anstelle des abberufenen Mitgliedes des Verbandsvorstandes ist ein neues Mitglied für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.