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Dokument-ID: 1024644
2. Abschnitt
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
2. Abschnitt
Gliederung
§ 176. Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung
Die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung sind nach den Bestimmungen der VRV 2015 und den darüberhinausgehenden Bestimmungen dieser Verordnung zu gliedern.