© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 799287

Vorschrift

Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Inhaltsverzeichnis

13. Prüfung des maschinenlesbaren Codes

Die Prüfung der Signatur bzw. des Siegels, die in einem maschinenlesbaren Code aufbewahrt werden, wird wie folgt durchgeführt:

1.

Lesen des maschinenlesbaren Codes: Die gelesene UTF8-kodierte Zeichenkette enthält die „Signierten Belegdaten“ und den „Signatur- bzw. Siegelwert“.

2.

Extraktion der „Signierten Belegdaten“ und des „Signatur- bzw. Siegelwertes“: Die „Signierten Belegdaten“ und der „Signatur- bzw. Siegelwert“ werden aus der UTF8-kodierten Zeichenkette über das Trennzeichen „_“ extrahiert. Der BASE64-kodierte Signatur- bzw. Siegelwert wird BASE64-dekodiert.

3.

Aufbereitung der kompakten Darstellung anhand des JWS-Signatur-Standards: Die kompakte Darstellung (laut Z 5 dieser Anlage) wird wie folgt aus dem maschinenlesbaren Code rekonstruiert. Die einzelnen Elemente werden dabei durch das Zeichen „.“ zusammengeführt.

  1. JWS Protected Header: Der Signatur bzw. des Siegels/Hashalgorithmus des JWS Protected Headers kann über das Registrierkassenalgorithmuskennzeichen rekonstruiert werden. Der JWS Protected Header wird UTF-8-kodiert in der Zeichenkette an der 1. Stelle BASE64-URL-kodiert abgespeichert.
  2. JWS Payload: Die JWS Payload entspricht den zuvor extrahierten Belegdaten und wird in der Zeichenkette an der 2. Stelle BASE64-URL-kodiert abgespeichert.
  3. JWS Signature: Dieser Wert entspricht dem vorher extrahierten Signatur- bzw. Siegelwert und wird in der Zeichenkette an der 3. Stelle BASE64-URL-kodiert abgespeichert.

4.

Prüfen der Signatur bzw. des Siegels: Die aufbereitete kompakte Darstellung anhand des JWS-Standards wird mit dem entsprechenden Signatur- bzw. Siegelzertifikat geprüft.