Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
14. Anbringen
Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
14.1. Bezughabende Norm
§ 85 BAO
14.2. Sachverhalt
Der Abgabenpflichtige gibt am 17.12.2015 ein U 12-Formular (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) ab dem Jahr 2010 ab.
Die Umsatzsteuer der Jahre 2010 bis 2013 wurden bereits rechtskräftig veranlagt.
Betreffend Umsatzsteuer 2014 wurde am 9.12.2015 die Erklärung abgegeben, die Veranlagung wurde noch nicht durchgeführt.
14.3. Fragestellung
Handelt es sich bei dem U 12-Formular um ein Anbringen gemäß § 85 BAO?
Wenn ja, ist dieses abzuweisen (weil Bescheide bereits in Rechtskraft) oder zurückzuweisen (weil verspätet)?
14.4. Lösung
Gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 kann der Unternehmer, dessen Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 befreit sind, bis zur Rechtskraft des Bescheides gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die Erklärung stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar.
Da der Antrag nach Rechtskraft gestellt wurde, ist dieser betreffend die Jahre 2010 bis 2013 als verspätet zurückzuweisen.
Betreffend das Jahr 2014 ist die Erklärung rechtzeitig eingebracht worden.