Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
16. Nichtbescheid
Nichtbescheid – Auswirkungen für festgesetzte Abgaben
16.1. Bezughabende Norm
§ 93 BAO
16.2. Sachverhalt
Es liegt ein Nichtbescheid vor. Die vorgeschriebene Abgabenfestsetzung wurde jedoch entrichtet und der Abgabepflichtige bringt den Einwand des Nichtbescheides vor.
16.3. Fragestellung
Wie ist die korrekte Vorgangsweise (innerhalb bzw. außerhalb der Rechtsmittelfrist)?
16.4. Lösung
Eine Beschwerde, die sich gegen einen Nichtbescheid richtet, ist nach § 260 Abs. 1 lit. a BAO mit Beschwerdevorentscheidung, somit mit Bescheid, zurückzuweisen.
Die Gebarungsverrechnung ist der neuen Bescheidlage entsprechend anzupassen. Dies kann vom Abgabepflichtigen auch mittels Antrages nach § 216 BAO durchgesetzt werden. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Buchung erfolgt ist (oder erfolgen hätte müssen), zulässig.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Tilgung der Abgabenschuld nicht die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe voraussetzt. Abgabenzahlungen, die auf Grund von Abgabenvorschreibungen zugunsten bestimmter Steuernummern (Steuerkonten) geleistet wurden – mögen diese Vorschreibungen allenfalls auch nicht als „Bescheide“ rechtswirksam geworden sein –, stellen keine eines Rechtgrundes entbehrende Bezahlung einer Nichtschuld dar und führen daher im Abrechnungsbescheid auch nicht zur Entstehung eines Guthabens. Unter diesen Voraussetzungen bewirken derartige Zahlungen die Tilgung der bereits entstandenen Abgabenschuld (vgl. VwGH 21.05.1992, 88/17/0075).