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Dokument-ID: 1131804
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
16.2.2.2. Anwendung von DBA
Rz 185
Bei der Anwendung von DBA ist folgendermaßen vorzugehen:
- Es ist der inländische Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht zu ermitteln.
- Sodann ist auf der Grundlage des Abkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten werden kann.
- Der im ersten Schritt innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch ist schließlich in einem dritten Schritt nach inländischem Recht durchzusetzen (vgl. EStR 2000 Rz 33).