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Neu Dokument-ID: 1131804

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

16.2.2.2. Anwendung von DBA

Rz 185

Bei der Anwendung von DBA ist folgendermaßen vorzugehen:

  1. Es ist der inländische Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht zu ermitteln.
  2. Sodann ist auf der Grundlage des Abkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten werden kann.
  3. Der im ersten Schritt innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch ist schließlich in einem dritten Schritt nach inländischem Recht durchzusetzen (vgl. EStR 2000 Rz 33).