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Dokument-ID: 1131806
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
16.2.3.1. Ausländisches Unternehmen
Rz 186
Für ein ausländisches Unternehmen fällt keine KommSt an,
– | wenn es eine inländische Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 iVm BAO, nicht aber iSd DBA unterhält, und die Gewerbesteuer mit Anpassungsklausel im Abkommen enthalten ist (Einschränkung der KommSt durch das DBA). Beispiele
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