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Dokument-ID: 1131833
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
16.5.1. Formen
Rz 206
Die Personalentsendung kann im Rahmen einer so genannte Assistenzleistung (= Werkvertrag) oder einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgen:
- Bei der Assistenzleistung erbringt das entsendende Unternehmen unter eigener Verantwortung eine Aktivleistung.
- Bei der Arbeitskräfteüberlassung erbringt das entsendende Unternehmen eine bloße Duldungsleistung (Überlassung der Arbeitskräfte), die Tätigkeit beschränkt sich allein auf die Bereitstellung von Arbeitskräften.
- Die Unterscheidung zwischen Assistenzleistung und Arbeitskräfteüberlassung ergibt sich auf Grund der vertraglichen Bedingungen.