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Neu Dokument-ID: 1131833

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

16.5.1. Formen

Rz 206

Die Personalentsendung kann im Rahmen einer so genannte Assistenzleistung (= Werkvertrag) oder einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgen:

  • Bei der Assistenzleistung erbringt das entsendende Unternehmen unter eigener Verantwortung eine Aktivleistung.
  • Bei der Arbeitskräfteüberlassung erbringt das entsendende Unternehmen eine bloße Duldungsleistung (Überlassung der Arbeitskräfte), die Tätigkeit beschränkt sich allein auf die Bereitstellung von Arbeitskräften.
  • Die Unterscheidung zwischen Assistenzleistung und Arbeitskräfteüberlassung ergibt sich auf Grund der vertraglichen Bedingungen.