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Dokument-ID: 1131492
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
3.1.1. Unternehmerische Tätigkeit
Rz 21
Eine Kommunalsteuerpflicht kann nur dann eintreten, wenn eine unternehmerische Tätigkeit iSd KommStG 1993 vorliegt.