Neu
Dokument-ID: 864612
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.2.3. Kassenidentifikationsnummer
Die Kassenidentifikationsnummer kennzeichnet eine Registrierkasse innerhalb eines Unternehmens und muss innerhalb eines Unternehmens eindeutig sein. Sie ermöglicht dadurch auch die Unterscheidung verschiedener Registrierkassen mit gleicher Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit. Die Kassenidentifikationsnummer kann durch den Unternehmer frei vergeben werden. Die Kassenidentifikationsnummer sollte möglichst kurz gehalten werden.