Neu
Dokument-ID: 864623
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.3.2.2.1. Seriennummer des Zertifikates
Die Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates muss pro Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein und darf daher pro Vertrauensdiensteanbieter nur einmal vergeben werden.