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Neu Dokument-ID: 864628

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

3.3.3.2. Verifikation des Signatur- bzw. Siegelzertifikates

FON stellt automatisch im Zuge der Registrierung eine Verbindung zum bekannt gegebenen VDA her und prüft mit Hilfe der gemeldeten Seriennummer des Zertifikates und des Verzeichnisses des VDA das Vorhandensein, die Gültigkeit und die Zuordnung des Zertifikates zum bei der Beschaffung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit vom Unternehmer bekanntgegebenen Ordnungsbegriff (Abschnitt 3.3.2.2.2.). Sollte die Verifikation des Signatur- bzw. Siegelzertifikates fehlschlagen und die Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse mit diesem fehlerhaften Signatur- bzw. Siegelzertifikat bereits in Betrieb genommen worden sein (siehe Abschnitt 3.5.), ist eine neue Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit zu beschaffen und zu registrieren sowie eine neuerliche Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung (Abschnitt 3.5.) erforderlich. Gültige Zertifikate werden in der Registrierkassendatenbank (RKDB) abgelegt.