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Dokument-ID: 1131512
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
3.4.3. Keine Einnahmen
Rz 34
Ein Betrieb gewerblicher Art, der keine Einnahmen erzielt, weil er zB nur für andere Betriebe gewerblicher Art derselben Körperschaft öffentlichen Rechts tätig wird, zählt nicht zum Unternehmensbereich (VwGH 29.01.2003, 98/13/0205; UStR 2000 Rz 267); durch Einnahmen (Umsatz ab 2.900 Euro, vgl. KStR 2013 Rz 68) wird er jedoch zur Gänze Teil des Unternehmens der Körperschaft öffentlichen Rechts.